Allgemeine Geschäftsbedingungen
RESERVIERUNG EINER EINHEIT: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Exklusivgebühr am Datum dieses Formulars zu zahlen, als Gegenleistung dafür, dass DAMAC sich verpflichtet, die Einheit keinem Dritten anzubieten oder zu vermarkten und sie für den Kunden für den in Klausel 2 unten genannten Zeitraum zu reservieren. Dies soll dem Kunden ermöglichen, innerhalb dieses Zeitraums zu entscheiden und sich mit DAMAC über den Kauf der Einheit zum Bruttokaufpreis zu den Standardkaufbedingungen zu einigen.
(2) DAMAC wird die Einheit für den Kunden für einen maximalen Zeitraum von sieben (7) Tagen ab dem Datum dieses Formulars reservieren („Exklusivitätszeitraum“).
(3) Der Kunde erkennt an und bestätigt, dass die Exklusivgebühr nicht erstattungsfähig ist. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb des Exklusivitätszeitraums eine Anzahlung („token payment“) von 5 % des Immobilienwerts zu leisten sowie zusätzlich innerhalb von 25 Kalendertagen ab Zahlung der Reservierungsgebühr eine Anzahlung von 24 % des Immobilienwerts zu entrichten, bevor ein SPA abgeschlossen wird.
(4) Wenn der Kunde nicht spätestens bis zum Ablauf des Exklusivitätszeitraums mit DAMAC übereinkommt, die Einheit gemäß DAMACs Standardbedingungen für Kauf und Verkauf ähnlicher Immobilien („Standardbedingungen“) zu erwerben, endet dieses Formular automatisch, ohne dass eine gerichtliche Handlung, ein Gerichtsbeschluss, eine Zustimmung des Kunden, eine Mitteilung oder eine andere Handlung durch DAMAC erforderlich ist und ohne Rückerstattung der Exklusivgebühr, die der Kunde als unwiderruflich verwirkt betrachtet wird.
(5) Der Kunde erkennt an und bestätigt, dass die Vereinbarung mit DAMAC über den Kauf der Einheit während des Exklusivitätszeitraums zustande kommt und wirksam wird, sobald der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach der Online-Reservierung einen Kaufvertrag (SPA) ausschließlich nach Ermessen von DAMAC (oder dessen verbundenen Unternehmen) unterzeichnet. Das SPA enthält unter anderem die Standardbedingungen, den oben genannten Bruttokaufpreis (oder einen von den Parteien anderweitig vereinbarten Preis), die endgültigen Spezifikationen der Einheit und des Projekts (einschließlich der zulässigen Nutzung) und ersetzt sowie überlagert sämtliche zuvor an den Kunden kommunizierten Informationen oder Erklärungen.
(6) Die in diesem Reservierungsformular angegebene geschätzte Flächengröße der Einheit entspricht der Nettofläche der Einheit, gemessen von den Außenflächen der Außenwände und von den Mittellinien der gemeinsamen Wände zwischen zwei Einheiten sowie über Innenwände hinweg. Sie umfasst überdachte Außenbereiche.
(7) Die Parteien vereinbaren, dass dieses Reservierungsformular: (i) kein Vertrag über Verkauf, Übertragung oder Verfügung der Einheit ist und der Kunde zum Zeitpunkt der Zahlung des Reservierungsbetrags kein Angebot zum Kauf der Einheit abgegeben hat; (ii) keine dinglichen oder eintragungsfähigen Rechte zugunsten des Kunden an der Einheit begründet; (iii) lediglich ein Versprechen von DAMAC an den Kunden darstellt, die Einheit im Gegenzug zur Zahlung der Exklusivgebühr während des Exklusivitätszeitraums für den Kunden zu reservieren, innerhalb dessen der Kunde die Möglichkeit hat, mit DAMAC einen Kauf der Einheit zum Bruttokaufpreis zu vereinbaren, vorbehaltlich der Unterzeichnung eines SPA.
(8) Falls der Kunde und DAMAC ein SPA abschließen, behält sich DAMAC das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Exklusivgebühr auf den im SPA vereinbarten Kaufpreis anzurechnen.
(9) Alle im Rahmen dieses Formulars geschuldeten Beträge verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer (VAT). Der Kunde hat die ggf. anfallende VAT zusätzlich zu den von DAMAC berechneten Gebühren zu zahlen.
(10) Der Kunde ermächtigt hiermit unwiderruflich (i) DAMAC, die Kreditkarte des Kunden mit den im Rahmen dieses Formulars geschuldeten Beträgen zu belasten und dem Kunden eine Zahlungsbestätigung auszustellen, und (ii) bestätigt, dass die Kreditkarte auf seine/ihre ausdrückliche Anforderung belastet wird und der Kunde die Belastung künftig nicht anfechten wird.
(11) Der Kunde versichert, dass die für die Zahlung der Exklusivgebühr verwendeten Gelder aus einer rechtmäßigen Quelle stammen und keine Erträge aus Straftaten oder illegalen Aktivitäten darstellen.
(12) Der Kunde versichert, dass die im Rahmen dieses Prozesses bereitgestellten Informationen vollständig und zutreffend sind.
(13) Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass DAMAC zusätzliche Informationen anfordern kann, einschließlich Know-Your-Customer-(KYC)-Informationen, um die Herkunft der für die Exklusivgebühr verwendeten Gelder zu überprüfen. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass DAMAC diese Informationen vertraulich an Drittanbieter von Compliance-Dienstleistungen weitergeben darf, die DAMAC bei der Überprüfung von Kunden und Zahlungsquellen unterstützen.
(14) Der Kunde versichert hiermit gegenüber DAMAC, dass er sämtliche Bedingungen dieses Formulars gelesen, verstanden und akzeptiert hat, einschließlich der Nicht-Erstattungsfähigkeit der Exklusivgebühr, und bestätigt, dass er diese Transaktion mit DAMAC auf eigenes Risiko, in eigener Verantwortung und Haftung eingeht.
(15) DAMAC, die Muttergesellschaft, deren verbundene Unternehmen und Tochtergesellschaften sowie deren jeweilige Anteilseigner und Partner, Direktoren, Mitarbeiter, Bevollmächtigte und Vertreter übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung, gleich welcher Art, für Verluste, Kosten, Schäden oder Verpflichtungen, die jetzt oder künftig entstehen und in irgendeiner Weise mit dieser Transaktion in Verbindung stehen. Der Kunde entbindet und entlastet diese Parteien hiermit unwiderruflich und bedingungslos von sämtlichen derartigen Verpflichtungen und Haftungen.
(16) Dieses Formular ist durch den Kunden weder übertragbar noch abtretbar.
(17) Der Kunde stimmt ausdrücklich der Erhebung, Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung seiner personenbezogenen Daten in elektronischer oder anderer Form durch DAMAC und/oder dessen verbundene Unternehmen im Zusammenhang mit diesem Formular zu. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass die Übermittlung seiner personenbezogenen Daten innerhalb und/oder außerhalb der VAE an DAMACs verbundene Unternehmen und/oder an Dritte erfolgen kann, die DAMAC bei der Erfüllung dieses Formulars unterstützen. Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit durch schriftliche Mitteilung an DAMAC widerrufen. Der Kunde akzeptiert, dass DAMAC für keinerlei Verlust, Schaden oder Ansprüche haftbar ist, die aus oder im Zusammenhang mit der Erhebung, Nutzung, Verarbeitung oder Übermittlung der personenbezogenen Daten des Kunden entstehen, sofern DAMAC im Einklang mit den in den VAE geltenden Datenschutzgesetzen handelt.
(18) Im Falle eines Streits hinsichtlich der Gültigkeit, Erfüllung, Durchsetzbarkeit oder Beendigung der hierin vorgesehenen Transaktion unterliegt dieser Streit der ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte in Dubai, VAE.
(19) Die hier vorgesehene Transaktion sowie die daraus resultierenden Rechte und Pflichten unterliegen den Gesetzen des Emirats Dubai und den Bundesgesetzen der Vereinigten Arabischen Emirate.
EXPRESSION OF INTEREST: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(1) Der Kunde versteht und akzeptiert, dass diese Interessenbekundung („EOI“) dem Kunden lediglich die Möglichkeit einräumt, am Verkaufs-Launch-Event des Projekts teilzunehmen und gegebenenfalls – vorbehaltlich der Verfügbarkeit und eines finalen Vertragsabschlusses mit DAMAC – eine Immobilie im Projekt zu reservieren oder zu erwerben.
(2) Die EOI gewährt dem Kunden keinerlei Option, Vorkaufsrecht, Vorzugsrecht oder Kaufrecht hinsichtlich einer Immobilie im Projekt, noch begründet sie eine Verpflichtung für DAMAC, dem Kunden eine Immobilie zuzuteilen, zu reservieren, zu verkaufen oder zum Verkauf anzubieten. Ebenso stellt sie kein Versprechen dar, dass eine Immobilie dem Kunden zugeteilt, reserviert, angeboten, verkauft oder zur Reservierung oder zum Verkauf verfügbar sein wird.
(3) Der Kunde erklärt sich bereit, am Datum dieser EOI eine Gebühr („Teilnahmegebühr“) zu zahlen, als Gegenleistung für die Möglichkeit, wie in Klausel 1 beschrieben am Verkaufs-Launch-Event teilzunehmen. Die Teilnahmegebühr setzt sich zusammen aus (i) einer Registrierungsgebühr und (ii) einer weiteren Gebühr, die auf Grundlage der anwendbaren Immobilienkosten im Projekt berechnet wird. Nach erfolgreicher Registrierung wird DAMAC den Kunden kontaktieren, um die zweite Zahlung vollständig abzuschließen. Die Teilnahmegebühr wird auf die Ratenzahlung im SPA angerechnet.
(4) Die Teilnahmegebühr ist in folgenden Fällen vollständig erstattungsfähig: (a) auf erstes schriftliches Verlangen des Kunden, das bei DAMAC eingeht, oder über die DAMAC Living App auf Android-/iOS-App-Stores gestellt wird, (i) jederzeit vor Abschluss eines Einheitsreservierungsformulars („Form“) oder eines Kaufvertrags („SPA“) mit DAMAC bezüglich einer Immobilie im Projekt, oder (ii) jederzeit nach dem Verkaufs-Launch-Event, falls die Parteien aus irgendeinem Grund keinen Form- oder SPA-Vertrag abgeschlossen haben; (b) nach Wahl von DAMAC, die Teilnahmegebühr nach dem Verkaufs-Launch-Event zu erstatten, falls die Parteien aus irgendeinem Grund keinen Form- oder SPA-Vertrag abgeschlossen haben.
(5) Die Teilnahmegebühr wird auf dasselbe Konto oder dieselbe Kreditkarte zurückerstattet, über die die Zahlung ursprünglich erfolgt ist.
(6) Der Kunde versteht und akzeptiert, dass keine Garantie besteht, dass eine Immobilie im Projekt für den Kunden zum Kauf verfügbar sein wird oder dass das Projekt nicht durch EOIs oder anderweitig überzeichnet sein wird.
(7) Wird dem Kunden eine Immobilie vorgeschlagen, hat der Kunde diese Immobilie unverzüglich zu reservieren, indem er eine nicht erstattungsfähige Reservierungszahlung leistet (gemäß DAMACs „UNIT RESERVATION: TERMS AND CONDITIONS“, die mit dieser Korrespondenz übermittelt wurden).
(8) Nach Abschluss eines Form- oder SPA-Vertrags über den Erwerb einer Immobilie wird die Teilnahmegebühr auf den Kaufpreis der Immobilie angerechnet.
(9) Sollte das Verkaufs-Launch-Event enden, ohne dass der Kunde einen SPA oder ein Form abgeschlossen hat, endet diese EOI automatisch, ohne dass hierfür gerichtliche Maßnahmen, gerichtliche Anordnungen, eine Zustimmung des Kunden oder eine Mitteilung oder sonstige Handlung durch DAMAC erforderlich wäre.
(10) Diese EOI: (i) stellt keinen Vertrag über den Verkauf, die Übertragung oder Veräußerung einer Immobilie dar; (ii) begründet keinerlei dingliche oder registrierbare Rechte an einer Immobilie des Projekts zugunsten des Kunden; (iii) stellt lediglich die Einräumung einer Möglichkeit dar, am Verkaufs-Launch-Event des Projekts teilzunehmen, gegen Zahlung der Teilnahmegebühr.
(11) Alle im Rahmen dieser EOI geschuldeten oder geleisteten Zahlungen verstehen sich ausschließlich zuzüglich Mehrwertsteuer. Der Kunde hat die anfallende Mehrwertsteuer, sofern zutreffend, zusätzlich zu den von DAMAC erhobenen Gebühren zu zahlen.
(12) Der Kunde bzw. der jeweilige Drittkarteninhaber erteilt hiermit unwiderruflich (i) DAMAC die Berechtigung, die Kreditkarte für die im Rahmen dieser Vereinbarung geschuldeten Beträge zu belasten und eine Quittung auf den Namen des Kunden auszustellen, und (ii) bestätigt, dass die Belastung der Kreditkarte auf seinen/ihren ausdrücklichen Wunsch erfolgt und dass der Kunde die Belastung künftig nicht anfechten wird.
(13) Der Kunde versichert, dass die zur Zahlung der Teilnahmegebühr verwendeten Gelder aus einer legitimen Quelle stammen und nicht aus Erträgen krimineller oder sonstiger illegaler Aktivitäten.
(14) Der Kunde versichert, dass alle im Rahmen dieses Prozesses bereitgestellten Informationen vollständig und korrekt sind.
(15) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass DAMAC zusätzliche Informationen anfordern kann, einschließlich Know-Your-Customer-Daten, um die Herkunft der zur Zahlung der Teilnahmegebühr verwendeten Gelder zu überprüfen. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass diese Informationen von DAMAC vertraulich an externe Compliance-Dienstleister weitergegeben werden dürfen, die DAMAC bei der Überprüfung von Kunden und Zahlungsquellen unterstützen.
(16) Der Kunde bestätigt hiermit gegenüber DAMAC, dass er alle nachstehenden Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat und dass er diese Transaktion mit DAMAC auf eigenes Risiko, eigene Verantwortung und eigene Haftung eingeht.
(17) DAMAC, die Muttergesellschaft, deren Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Gesellschafter, Partner, Direktoren, Mitarbeiter, Bevollmächtigte und Vertreter übernehmen keinerlei Haftung für Verluste, Kosten, Schäden oder Verpflichtungen jeglicher Art, die jetzt oder zukünftig entstehen oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen. Der Kunde entbindet diese Parteien hiermit unwiderruflich und vorbehaltlos von sämtlichen derartigen Verpflichtungen und Haftungen.
(18) Der Kunde stimmt der Erhebung, Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung seiner personenbezogenen Daten in elektronischer oder sonstiger Form durch DAMAC und/oder dessen verbundene Unternehmen im Zusammenhang mit dieser EOI ausdrücklich zu. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass eine Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb und/oder außerhalb der VAE an DAMAC-Partnerunternehmen oder an Dritte erfolgen kann, die DAMAC bei der Erfüllung dieser EOI unterstützen. Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit durch schriftliche Mitteilung an DAMAC widerrufen. Der Kunde stimmt zu, dass DAMAC für keinerlei Verluste, Schäden oder Ansprüche haftbar gemacht werden kann, die im Zusammenhang mit der Erhebung, Nutzung, Verarbeitung oder Übertragung der personenbezogenen Daten des Kunden entstehen, sofern DAMAC gemäß den in den VAE geltenden Datenschutzgesetzen gehandelt hat.
(19) Im Falle eines Streits über die Gültigkeit, Durchführung, Durchsetzbarkeit oder Beendigung der hier vorgesehenen Transaktion unterliegt dieser Streit der ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte in Dubai, VAE. Die Transaktion sowie die daraus resultierenden Rechte und Pflichten unterliegen dem Recht des Emirats Dubai sowie den Bundesgesetzen der VAE.
(20) Diese EOI ist durch den Kunden weder übertragbar noch abtretbar.
(21) Diese EOI unterliegt dem Recht des Emirats Dubai sowie den Bundesgesetzen der VAE.
(22) Jegliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Reservierungsformular ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Dubai, VAE.